Bis vor Kurzem musste ein Führungszeugnis ausschließlich bei einer zuständigen Meldebehörde beantragt werden. Hierfür war es notwendig, persönlich zu erscheinen und einen gültigen Pass oder Reisepass vorzulegen. In Ausnahmefällen - wie bei einem Aufenthalt im Ausland - konnte eine schriftliche Beantragung erfolgen. Jedoch war dieses Vorgehen auch immer mit einem Besuch einem Notar oder einer amtlichen Behörde verbunden, die den Antrag offiziell beglaubigen mussten.